Wie groß ein Gartenhaus sein darf, ist im Landesbaugesetz verankert. Soll in Bayern ein Gartenhaus errichtet werden, lohnt sich die Kontaktaufnahme zum örtlichen Bauamt immer. Baugenehmigung für ein Gartenhaus in Bayern. Wie groß darf ein Gartenhaus sein, ohne dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss? Eine Garage darf in Bayern unter bestimmten Umständen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Die einen haben mehr Glück als die anderen. Ist Ihr Wohnhaus bereits zu groß und schöpft den zugelassenen Bereich voll aus, könnte daher nach dem Bebauungsplan kein Platz mehr für Ihr Gartenhaus sein. Dies ist zum einen von der Größe des Bauwerks, zum anderen vom Standort abhängig. Häufig wird auch vorgeschrieben, wie groß die insgesamt bebaute Fläche sein darf oder welche Bereiche des Grundstücks überhaupt für eine Bebauung freigegeben sind. Bevor ein Auftrag erteilt werden kann, muss bekannt sein, welche Dimension erlaubt ist und ab welchem Format ein Bauantrag nötig wird, um Schwierigkeiten mit den Behörden und den Nachbarn zu vermeiden. Beispielsweise ist es erlaubt, ein Gartenhaus in Baden-Württemberg in einer Größe von maximal 40 Kubikmetern zu errichten, in Bayern können es sogar 75 Kubikmeter sein. Auch wenn im Bebauungsplan enthaltene Grundstücke in Bayern sogar mit einem 75m³ großen Gartenhaus bestückt werden können, gelten in deren Höhe und Bauweise besondere Regelungen. Garage bauen – Baugenehmigung in Bayern.